Das Sekretariat des Gemeinderates bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor, stellt die Abstimmungsunterlagen zu und führt das Stimmregister.

Am Abstimmungssonntag zählt das kommunale Abstimmungsbüro die eingegangenen Stimmzettel aus und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden an das kantonale Abstimmungsbüro weitergeleitet, bei der Gemeindeverwaltung aufgehängt und auf unserer Homepage veröffentlicht.

Nach Erhalt des Stimmmaterials entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ob sie persönlich oder brieflich an der Abstimmung / Wahl teilnehmen wollen.

Die persönliche Stimmabgabe hat bei der Gemeindeverwaltung Emmetten, Hinterhostattstrasse 6, 6376 Emmetten zu erfolgen. Das Abstimmungslokal ist jeweils am Abstimmungssonntag von 09.30 - 11.00 Uhr geöffnet. Bei der persönlichen Stimmabgabe ist nebst dem kleinen Stimmcouvert mit den Stimmzetteln unbedingt auch der Stimmrechtsausweis in Kartenform mitzubringen.

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist der Stimmrechtsausweis in Kartenform zu unterzeichnen und nachher so in das Antwortcouvert zu stecken, dass auf dem Couvertfenster die Adresse des Abstimmungsbüros ersichtlich ist. Das kleine Stimmcouvert mit den Stimmzetteln ist dem Antwortcouvert beizufügen.

Die briefliche Stimmabgabe kann durch frankierte Aufgabe bei einer Poststelle oder durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Emmetten, Hinterhostattstrasse 6, 6376 Emmetten erfolgen oder durch einen/eine Vertreter/Vertreterin dem Abstimmungsbüro übergeben werden.

Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis vor der Schliessung des Abstimmungslokals bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Um gültig zu stimmen, müssen alle Stimmzettel ins kleine Stimmcouvert gesteckt werden.

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