Beglaubigung, amtliche
Verantwortlich: vakant, Beglaubigungen können nur durch eine Urkundsperson (Gemeinde Emmetten, Gemeindeschreiber Gregor Jurt) durchgeführt werden. Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente mit und weisen Sie sich mit einem Ausweispapier (Pass/ID) aus.
Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist. Kosten: Fr. 25.00 für die erste Unterschrift, Fr. 10.00 für jede weitere Unterschrift Amtliche Beglaubigung einer Abschrift/Kopie Die amtliche Beglaubigung einer Abschrift besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einem dem Beglaubigenden vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Gleiches gilt für Kopien aus einem Dokument. Kosten: Fr. 20.00 für die erste Seite, Fr. 5.00 für jede weitere Seite Preis: mind. Fr. 20.00
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