Willkommen auf der Website der Gemeinde Emmetten



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Prämienverbilligung Krankenversicherung

Zuständiges Amt:AHV-Zweigstelle

Die Krankenversicherer erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung vermindern.

Die vollständige Anmeldung sollte jeweils bis am 31. August bei der Ausgleichskasse Nidwalden eingereicht sein.
Der Verwirkungstermin ist jeweils der 31.12.

Verantwortlich Telefon
AHV-Zweigstelle 041 624 99 99

zur Übersicht



Druck VersionPDF