Prämienverbilligung Krankenversicherung
Die Krankenversicherer erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung vermindern.
Die vollständige Anmeldung sollte jeweils bis am 31. August bei der
Ausgleichskasse Nidwalden eingereicht sein.
Der Verwirkungstermin ist jeweils der 31.12.