Eine Fristerstreckung für die Einreichung Ihrer Steuererklärung können Sie ganz einfach
hier online oder auch per
Post oder Telefon beantragen.
Natürliche Personen haben ihre Steuererklärung jeweils bis zum
31. März einzureichen.
Via Internet kann eine Frist maximal bis 30. Juni verlängert werden, für weitere Fristerstreckung melden Sie sich bitte beim Gemeindesteueramt.
Für Selbständigerwerbende, Personen mit berufsmässigem Vertreter, sekundär Steuerpflichtige und Landwirte wird die Einreichefrist von
Amtes wegen bis 30. Juni verlängert.