Mit dem Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) wurden die Friedensrichterämter der Gemeinden abgeschafft und für Schlichtungsverhandlungen eine kantonale Schlichtungsbehhörde eingeführt.
Grundsatz: Dem Verfahren vor Gericht geht zwingend ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde voraus.

Kontakt

Schlichtungsbehörde Nidwalden
Rathausplatz 9
6370 Stans
Tel. 041 618 79 80
schlichtungsbehoerde@nw.ch

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