Abmeldung, Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Schweizer Staatsangehörige Falls Sie eUmzugCH nicht nutzen können oder möchten, ist die persönliche Abmeldung am Schalter notwendig. Bringen Sie den Schriftenempfangsschein und einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mit, damit wir Ihnen die hinterlegten Schriften (Heimatschein) aushändigen können. Für die Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse inkl. Wegzugsort. Wegzüge ins Ausland müssen zwingend am Schalter des Einwohneramtes gemeldet werden. Wir bitten Sie, sich mindestens zwei Wochen vor der Ausreise mit uns in Verbindung zu setzen. Ausländische Staatsangehörige: Allgemeine Hinweise: Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden. Hundehalter / Hunderhalterin Preis: gratis
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