Fristerstreckung Steuererklärung

Eine Fristerstreckung für die Einreichung Ihrer Steuererklärung können Sie ganz einfach hier online oder auch per Post oder Telefon beantragen.
Natürliche Personen haben ihre Steuererklärung jeweils bis zum 31. März einzureichen.

Via Internet kann eine Frist maximal bis 30. Juni verlängert werden, für weitere Fristerstreckung melden Sie sich bitte beim Gemeindesteueramt.

Für Selbständigerwerbende, Personen mit berufsmässigem Vertreter, sekundär Steuerpflichtige und Landwirte wird die Einreichefrist von Amtes wegen bis 30. Juni verlängert.

Preis

gratis