BaubewilligungsverfahrenZur beantwortung von Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Das Baugesuchsformular können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung, per Telefon (041 624 99 99) oder per E-Mail beziehen. Ebenfalls kann es unten auf dieser Seite heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie die Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen, welche ebenfalls im Dokument unten erläutert sind. Ordentliches Baubewilligungsverfahren (Art. 143 ff PBG) Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen werden in der Regel im ordentlichen Verfahren mit Publikation im Amtsblatt behandelt. Das Gleiche gilt auch für alle Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Einfaches Baubewilligungsverfahren (Art. 154 ff PBG) Bei Bauten und Anlagen, die offensichtlich keine privaten Interessen Dritten und keine wesentlichen öffentlichen Interessen berühren, kann der Gemeinderat ein einfaches Baugesuch gestatten, auf das Baugespann verzichten und von der öffentlichen Auflage absehen. Das Gleiche gilt für zeitlich befristete Bauten und Anlagen sowie bei Bauten, deren Baukosten unter Fr. 50'000.00 veranschlagt sind. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Emmetten anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.Publikationen
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