Öffentliche Auflage Grundwasserschutzzonen
Zum Schutz der für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen scheidet der Gemeinderat in einem Plan die Schutzzonen aus und legt die Schutzmassnahmen fest (Art. 76 Gewässergesetz, GewG; NG 631.1).
Gestützt auf Art. 77 GewG liegen ab dem 5. Mai 2026 der Plan und die Schutzmassnahmen zur folgenden im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassung während 30 Tagen öffentlich auf:
Fassung: Quellwasserfassung Schyn
Parzellen Nrn.: 1, 16 und 17, GB Emmetten
Fassungsinhaberin: Gemeinde Emmetten
Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich, begründet und mit Anträgen beim Gemeinderat Emmetten einzureichen.
Emmetten, 5. Mai 2026
GEMEINDERAT EMMETTEN