Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Nidwalden
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m) sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden.
Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab sofort für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet per sofort ein absolutes Feuerwerksverbot.
Weitere Infos findest du in den unten aufgeführten Dokumenten.
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| Medienmitteilung zum Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 87 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung zum Feuer- und Feuerwerksverbot |
| Allgemeinverfügung zum Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 94 kB) | Download | 1 | Allgemeinverfügung zum Feuer- und Feuerwerksverbot |
| Plakat Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 179 kB) | Download | 2 | Plakat Feuer- und Feuerwerksverbot |