Schule Emmetten. Schulferien.

Gemäss Bildungsgesetz (NG 311.1) Art. 8 Abs. 2 legt die Bildungsdirektion den Beginn und die Dauer des Schuljahres und der Ferien fest. Schulfrei sind die öffentlichen Ruhetage gemäss dem Ruhetagsgesetz.

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Informationen

Datum
16. Januar 2026
Herausgeber/-in
Bildung
Autor/-in
Schulverwaltung