Schule Emmetten. Schulpflicht.
Hinweis zur Schulpflicht gemäss Volksschulgesetz (NG 312.1):
Gemäss Art. 4 des Volksschulgesetzes (VSG) beginnt die Schulpflicht im zweiten Jahr des Kindergartens und dauert zehn Jahre.
Eltern sowie Dritte, denen ein Kind vorübergehend anvertraut ist, sind für deren regelmässigen Schulbesuch und die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich (Art. 60 VSG).
Wer vorsätzlich gegen Art. 60 des VSG oder dessen Ausführungsbestimmungen verstösst, kann mit einer Busse bis zu CHF 5'000.00 bestraft werden (VSG Art. 82).
Informationen
- Datum
- 16. Januar 2026
- Herausgeber/-in
- Bildung
- Autor/-in
- Schulverwaltung
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Fachbereich Bildung | 041 624 99 34 | bildung@emmetten.ch |