Schule Emmetten. Schulpflicht.

Hinweis zur Schulpflicht gemäss Volksschulgesetz (NG 312.1): 

Gemäss Art. 4 des Volksschulgesetzes (VSG) beginnt die Schulpflicht im zweiten Jahr des Kindergartens und dauert zehn Jahre.  

Eltern sowie Dritte, denen ein Kind vorübergehend anvertraut ist, sind für deren regelmässigen Schulbesuch und die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich (Art. 60 VSG).  

Wer vorsätzlich gegen Art. 60 des VSG oder dessen Ausführungsbestimmungen verstösst, kann mit einer Busse bis zu CHF 5'000.00 bestraft werden (VSG Art. 82).

Informationen

Datum
16. Januar 2026
Herausgeber/-in
Bildung
Autor/-in
Schulverwaltung