Beglaubigungen können nur durch eine Urkundsperson (Gemeinde Emmetten, Gemeindeschreiber) durchgeführt werden. Bitte bring immer die Originaldokumente mit und weise dich mit einem Ausweispapier (Pass/ID) aus.


Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist.
Kosten: Fr. 25.00 für die erste Unterschrift, Fr. 10.00 für jede weitere Unterschrift

Amtliche Beglaubigung einer Abschrift/Kopie
Die amtliche Beglaubigung einer Abschrift besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einem dem Beglaubigenden vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Gleiches gilt für Kopien aus einem Dokument.
Kosten: Fr. 20.00 für die erste Seite, Fr. 5.00 für jede weitere Seite

Preis

mind. Fr. 20.00
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