Über die Erteilung beziehungsweise die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes entscheidet:
  • der Gemeinderat bei Gesuchen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Ausländerinnen und Ausländern
Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem amtlichen Formular zusammen mit den Gesuchsunterlagen (siehe Kanton Nidwalden Online: DienstleistungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) an das Zivilstandsamt und Bürgerrecht, Marktgasse 3, 6370 Stans, zu richten.

Auf Stufe der Gemeinde wird das Verfahren bis zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite vom Amt für JustizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Preis

gemäss Gebührentarif Bürgerrechtsgesetz