Einbürgerungsverfahren
Zuständiges Amt: Amt für Justiz Über die Erteilung beziehungsweise die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes entscheidet:
Auf Stufe der Gemeinde wird das Verfahren bis zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite vom Amt für Justiz. Preis: gemäss Gebührentarif Bürgerrechtsgesetz
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