Du verlässt unsere Gemeinde? Schade! Wir wünschen dir für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige
Du kannst den Wegzug bequem von zuhause und zu jeder Tageszeit via eUmzugCH melden. Die Meldung hat innert 14 Tagen zu erfolgen.

Falls du eUmzugCH nicht nutzen kannst oder möchtest, ist die persönliche Abmeldung am Schalter notwendig. Bring den Schriftenempfangsschein und einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mit, damit wir dir die hinterlegten Schriften (Heimatschein) aushändigen können. Für die Abmeldung benötigen wir die Wegzugsadresse inkl. Wegzugsort.

Wegzüge ins Ausland müssen zwingend am Schalter des Einwohneramtes gemeldet werden. Wir bitten dich, dich mindestens zwei Wochen vor der Ausreise mit uns in Verbindung zu setzen.

Ausländische Staatsangehörige:
Bitte melde dich beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans ab. Die Abmeldung erhalten wir dann direkt vom Amt für Migration.
Vielen Dank für dein Verständnis.

Allgemeine Hinweise:
Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Kantonsstrasse 5, 6370 Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Hundehalter / Hunderhalterin 
Das Amt für Justiz, Hundekontrolle Nidwalden, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans, 041 618 44 81 / justizamt@nw.ch führt das Hundeverzeichnis der im Kanton Nidwalden registrierten Hunde. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der externen Hundedatenbank AMICUS. 

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