Kann ein Kind den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen, ist dies vor Unterrichtsbeginn über KLAPP mitzuteilen. (Absenz erfassen - keine Nachricht.) 

Lassen Sie die Krankheit ganz abklingen. Nach Fieber und/oder Magen-/Darmbeschwerden bitten wir Sie, das Kind 24 Stunden fieber- und beschwerdefrei zu Hause zu behalten.  

Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit kann die Schule ein Arztzeugnis einfordern. 

Falls Sie Fragen oder Unklarheiten zum Schnuppern haben, siehe Schnupperlehre. 

Informationen

Datum
16. Januar 2026
Herausgeber/-in
Bildung
Autor/-in
Schulverwaltung