Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. 
Aufgrund der Verkehrsschulung durch die Polizei bitten wir Sie, folgende Regelung zu beachten: 

Kindergarten bis 2. Klasse 
Schulweg ausschliesslich zu Fuss 

3. Klasse – 4. Klasse 
Schulweg zu Fuss oder optional mit Kickboard 

Ab 5. Klasse 
Schulweg zu Fuss, mit Kickboard oder optional mit Fahrrad (nach bestandener Veloprüfung) 

Ab 1. ORS
Schulweg zu Fuss, mit Kickboard oder Fahrrad oder optional mit Mofa/Motorfahrrad (Kein Motorrad) 

Sollten Sie ausnahmsweise Ihr Kind einmal mit dem Auto zur Schule bringen oder es abholen, bitten wir Sie, den Ein-/Ausstieg auf den Parkplätzen der Kirche oder gar auf dem Dorfplatz zu machen. 

 

Haben Sie das Gefühl, der Schulweg sei für Ihr Kind nicht zumutbar? Im beiliegenden Merkblatt erfahren Sie, wie wir den Schulweg einzelner Gebiete einschätzen und ob Sie allenfalls einen Antrag für eine finanzielle Beteiligung an Transportkosten stellen können.

Informationen

Datum
16. Januar 2026
Herausgeber/-in
Bildung
Autor/-in
Schulverwaltung

Dokumente

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Merkblatt Entschädigung Schulweg (PDF, 666 kB) Download 0 Merkblatt Entschädigung Schulweg