Schule Emmetten. Zahnarztbesuch.

Der schulzahnärztliche Dienst führt während der obligatorischen Kindergarten- und Schulzeit bis zur 2. ORS jährlich bei allen Schülerinnen und Schülern eine Detailuntersuchung durch. Auf die jährliche schulzahnärztliche Untersuchung kann verzichtet werden, wenn das Kind im laufenden Schuljahr in zahnärztlicher Behandlung ist. Die Eltern haben die individuelle zahnärztliche Untersuchung durch den Privatzahnarzt nachzuweisen und den Verzicht schriftlich zu bestätigen. 

Allfällige Behandlungen sind nicht Bestandteil der Untersuchung. Dafür sind die Eltern verantwortlich und diese Behandlungen sind kostenpflichtig. 

Für die 3. ORS wird ein Gutschein abgegeben, welcher beim persönlichen Zahnarzt eingelöst werden kann. 

Informationen

Datum
16. Januar 2026
Herausgeber/-in
Bildung
Autor/-in
Schulverwaltung