Alle Kinder müssen privat durch die obligatorische, persönliche Krankenkasse auch gegen Unfälle versichert werden. 

Verunfallt ein Kind während der Unterrichtszeit müssen die Eltern folgendes beachten: 

 

  1. Der Unfall muss wie üblich bei der eigenen Unfallversicherung (i.d.R. Krankenkasse) angemeldet werden. 

  1. Die Rechnungen bezahlen die Eltern. 

  1. Der Unfall muss weiter der Klassenlehrperson und dem Schulsekretariat gemeldet werden.  

  1. Die Gemeinde übernimmt den Anteil des Selbstbehaltes (ohne Anerkennung von Rechtspflicht und Präjudiz), aber nicht die Franchise! 
    Dazu müssen die Eltern eine Kopie der Abrechnung mit Angabe eines Kontos dem Schulsekretariat zustellen, damit der Selbstbehalt zurückerstattet werden kann.

Informationen

Datum
16. Januar 2026
Herausgeber/-in
Bildung
Autor/-in
Schulverwaltung

Dokumente

Name
SuS Formular Unfallmeldung (DOCX, 97 kB) Download 0 SuS Formular Unfallmeldung